Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: die Gründe, das Gehalt und deine Rechte
Das Mutterschutzgesetz gilt in der Schwangerschaft und für einen gewissen Zeitraum nach der Entbindung. Es regelt das Beschäftigungsverbot und deine Rechte als Arbeitnehmerin. Im Folgenden erläutern wir die Gründe eines Arbeitsverbots während der Schwangerschaft und welches Gehalt dir innerhalb des Beschäftigungsverbots zusteht.
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot: Was ist der Unterschied?
Man unterscheidet zwischen dem umgangssprachlich sogenannten Mutterschutz vor und nach der Geburt und einem Arbeits- oder Berufsverbot, welches während der Schwangerschaft ausgesprochen werden kann. Beide Regelungen fallen unter das Mutterschutzgesetz.
Was ist das Mutterschutzgesetz?
Bereits 1952 trat der Mutterschutz genauer gesagt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft. Dieses richtet sich an erwerbstätige Schwangere und Mütter und räumt ihnen gewisse Rechte ein.
Es werden darin die Arbeitszeiten, die Bedingungen am Arbeitsplatz, die Höhe des Mutterschutzgeldes und das Beschäftigungsverbot geregelt.
Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und frischgebackenen Mütter in einem abhängigen deutschen Beschäftigungsverhältnis. Dazu zählen auch:
Praktikantinnen
Beschäftigte des Bundesfreiwilligendienstes
Minijobberinnen
Schülerinnen und Studentinnen
Dieses Gesetz und das damit einhergehende kurzzeitige Beschäftigungsverbot greift für jede Person, die schwanger ist oder gerade ein Kind geboren hat – unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Familienstand oder dem im Pass eingetragenen Geschlecht.
Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige, Hausfrauen und Geschäftsführerinnen, da es keine:n Arbeitgeber:in gibt, der verpflichtet ist, die gesetzlichen Vorgaben am Arbeitsplatz umzusetzen. Auch Adoptivmütter sind davon ausgeschlossen.
Ab wann gilt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Die Mutterschutzmaßnahmen beginnen mit deiner Schwangerschaft und gelten bis zur Stillzeit. Anders verhält es sich mit dem Beschäftigungsverbot: Dieses wird dann ausgesprochen, wenn sich der Gesundheitszustand der Schwangeren verschlechtert oder der Arbeitsplatz für die Mutter und/oder das ungeborene Kind zur Gefahrenquelle wird. Bis wann das Verbot anhält, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Während des Mutterschaftsurlaubes gilt das Beschäftigungsverbot allerdings für alle, da es nicht ratsam ist, in den Wochen vor und nach der Geburt zu arbeiten.
Gründe für ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Das Mutterschutzgesetz regelt, wann ein Arbeitsverbot außerhalb des Mutterschaftsurlaubs in Kraft tritt. Man unterscheidet hier zwischen verschiedenen Arten des Beschäftigungsverbots.
Betriebliches Beschäftigungsverbot
Dein:e Arbeitgeber:in ist dazu verpflichtet, dich während der Schwangerschaft besonders zu schützen und dir zu ermöglichen, auch während dieser Zeit weiter arbeiten zu können.
Wenn jedoch deine Tätigkeit trotz aller Bemühungen deiner Chefin / deines Chefs dein Wohl oder das deines Kindes gefährdet, ist es notwendig, ein betriebliches Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Individuelles, ärztliches Beschäftigungsverbot
Auch abseits der Bedingungen an deinem Arbeitsplatz kann ein individuelles Beschäftigungsverbot sinnvoll sein. So wird etwa ein ärztliches Beschäftigungsverbot von dem Frauenarzt/der Frauenärztin attestiert, wenn sie oder er zu dem Schluss kommt, dass es dein Gesundheitsstand nicht zulässt zu arbeiten. Häufige Gründe dafür sind Komplikationen während der Schwangerschaft.
Sind die mit der Schwangerschaft verbundenen Beschwerden nicht gynäkologischer Natur, können auch andere Fachärzt:innen, wie Orthopäd:innen oder Neurolog:innen, ein entsprechendes Attest ausstellen.
Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Das Arbeitsverbot bei einer Risikoschwangerschaft fällt unter das individuelle Beschäftigungsverbot. Ab wann eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft wird, kann nur in der Frauenarztpraxis geklärt werden. Die entsprechenden Befragungen und Untersuchungen werden meist bereits im ersten Trimester durchgeführt.
Eine Risikoschwangerschaft wird unter anderem diagnostiziert, wenn es zum Beispiel
im Verlauf früherer Schwangerschaften zu Komplikationen (z. B. Frühgeburt) kam,
Anomalien des Uterus zu erkennen sind,
eine Neigung zu Fehlgeburten besteht,
eine Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaft festgestellt wird
oder eine Erkrankung der Mutter den Verlauf der Schwangerschaft negativ beeinflusst.
Die Abgrenzung zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einem Beschäftigungsverbot ist in der Praxis nicht immer leicht. Daher muss beim Ausfüllen des Formulars für die Attestierung mit großer Sorgfalt vorgegangen werden. Aber keine Angst, dein Arzt / deine Ärztin wird dir dabei helfen.
Teilbeschäftigungsverbot
Das Teilbeschäftigungsverbot während der Schwangerschaft betrifft spezifische Aufgaben oder Zeiten (z. B. Nachtarbeit). Und auch nur dann, wenn dein:e Arbeitgeber:in die erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht umsetzen kann.
Es kommt vor, dass die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes erst nach und nach eingeführt werden können und du in der Zwischenzeit etwa in Teilzeit statt in Vollzeit beschäftigt bist. Dies bedeutet auch, dass ein teilweises Beschäftigungsverbot wieder aufgehoben werden kann, sobald die Rahmenbedingen hergestellt wurden
Beschäftigungsverbot in bestimmten Branchen
Einige Berufsgruppen unterliegen nach Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort einem Beschäftigungsverbot. Dies betrifft weniger Schwangere, die eine Tätigkeit in einem Büro oder im Einzelhandel ausführen, sondern vielmehr die, die in ihrer täglichen Arbeit gewissen Gefahren ausgesetzt sind:
Verletzungsgefahr (z. B. Tierärztinnen, Sportlehrerinnen, Arbeiterinnen in der Pflege)
hohes Infektionsrisiko (z. B. Erzieherinnen, Ärztinnen)
erhöhte körperliche Belastungen (z. B. Nachtarbeiterinnen, Kellnerinnen)
Risiken am Arbeitsplatz (z. B. Berufe mit Strahlenbelastung, Laborantinnen)
Das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist hier arbeitsplatzbezogen und unabhängig vom Gesundheitszustand oder der persönlichen Verfassung der Mutter. In manchen Fällen kann die/der Arbeitgeber:in der Schwangeren eine andere Tätigkeit zuweisen, in der diese Gefahren und Belastungen nicht bestehen.
Absolutes Beschäftigungsverbot während der Mutterschutzfrist
Während der Mutterschutzfrist besteht für alle Schwangeren und Mütter in Festanstellung ein absolutes Beschäftigungsverbot – umgangssprachlich auch Mutterschaftsurlaub genannt. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Entbindung, oder nach 12 Wochen bei einer Mehrlingsschwangerschaft oder diagnostizierten Behinderung des Kindes.
Der Mutterschutz verlängert sich ebenfalls nach der Geburt eines Frühchens. Die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden, können nach Ablauf der acht Wochen nach der Geburt einfach angehängt werden.
Art | Gründe |
betriebliches Beschäftigungsverbot |
|
individuelles, ärztliches Beschäftigungsverbot |
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Teilbeschäftigungsverbot |
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absolutes Beschäftigungsverbot |
|
Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Ein Beschäftigungsverbot ist erforderlich, wenn die Arbeitsbedingungen oder gesundheitliche Umstände die Schwangerschaft gefährden. Dabei ist das Verständnis und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entscheidend.
Wer stellt ein Beschäftigungsverbot aus?
Wer das Arbeitsverbot ausspricht, ist abhängig von der Art des Beschäftigungsverbots:
Das individuelle, ärztliche Beschäftigungsverbot kann nur durch einen Arzt / eine Ärztin attestiert werden und richtet sich an deine:n Arbeitgeber:in. Dabei muss nachgewiesen werden, ob es sich um ein Beschäftigungsverbot und nicht etwa um eine Arbeitsunfähigkeit handelt.
Das absolute Beschäftigungsverbot und Teilbeschäftigungsverbot wird durch die/den Arbeitgeber:in ausgesprochen, nachdem diese:r über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt worden ist.
Als höhere Instanz kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes ein Beschäftigungsverbot erteilen. Sie wird vor allem dann eingeschaltet, wenn Zweifel daran bestehen, ob die ausgeübte Tätigkeit sich gefährdend auf das Wohl von Mutter und/oder des Kindes auswirkt. Die Behörde kann dann Schutzmaßnahmen oder sogar ein Beschäftigungsverbot anordnen.
Mitteilung an den/die Arbeitgeber:in
Es liegt ganz bei dir, wann du deinem/deiner Arbeitgeber:in mitteilen möchtest, dass du schwanger bist. Jedoch solltest du nicht zu lange damit warten. Nur, wenn alle Verantwortlichen informiert sind, kann geprüft werden, ob dein Arbeitsplatz oder dein Aufgabenbereich an die neuen Umstände angepasst werden muss oder ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft nötig wird.
Spricht dein:e Ärztin/Arzt das Beschäftigungsverbot aus, musst du ein entsprechendes Attest an deinem Arbeitsplatz abgeben. Dieses sollte möglichst verständlich formuliert sein und genaue Angaben enthalten:
Sollte deine Firma dieses Attest anzweifeln, kann sie auf eine weitere Untersuchung durch einen anderen Arzt / eine andere Ärztin deiner Wahl bestehen.
Das absolute Beschäftigungsverbot des Mutterschaftsurlaubs gilt hingegen ganz automatisch und du musst dafür kein Formular oder Attest bei deiner/deinem Abergeber:in einreichen. Es genügt, wenn du sie/ihn über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informierst.
Was bedeutet das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft für mein Gehalt?
Falls dir ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft bevorsteht, fragst du dich jetzt vielleicht, wer in dieser Zeit eigentlich dein Gehalt zahlt oder wie viel dir überhaupt zusteht. Vorab gleich die gute Nachricht: Eine finanzielle Unterstützung von Schwangeren ist dank der Arbeitgeber:innen und der Krankenkassen garantiert.
Wie viel Geld steht mir während des Beschäftigungsverbots zu?
Während der Mutterschutzfrist, am Ende der Schwangerschaft und nach der Geburt, wird dir das sogenannte Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Die Berechnung der Lohnfortzahlung während dieses absoluten Beschäftigungsverbots ist ganz einfach:
Krankenkasse: täglich 13 Euro
Arbeitgeber:in: Zuschuss der Differenz zu deinem Durchschnittsnettogehalt pro Tag.
Privat Versicherte erhalten einmalig ein Mutterschaftsgeld von insgesamt 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Das entsprechende Formular muss von der schwangeren Frau selbst eingereicht werden.
Kommt es in der Schwangerschaft zu einem Beschäftigungsverbot außerhalb des Mutterschutzes, hast du Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Dabei wird dein volles Gehalt weitergezahlt. Hier orientiert man sich am durchschnittlichen (Brutto)Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor deiner Schwangerschaft.
Wer? | Was? | Wann? | Wie lange? | Höhe des Anspruchs |
gesetzlich Krankenversicherte in Festanstellung | Mutterschaftsgeld | im Mutterschutz | 6 Wochen vor und 8/12 Wochen nach Entbindung | 13 € pro Tag + Arbeitgeberzuschuss |
Lohnfortzahlung | bei Beschäftigungsverbot | solange das Beschäftigungsverbot attestiert wurde | volles Gehalt | |
privat Versicherte + selbstständig erwerbstätige Frauen | Mutterschaftsgeld | im Mutterschutz | 6 Wochen vor und 8/12 Wochen nach Entbindung | 210 € (einmalig) oder Krankentagegeld |
Krankentagegeld | bei Beschäftigungsverbot | solange das Beschäftigungsverbot attestiert wurde | abhängig von der Krankenversicherung |
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind nicht steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot wird allerdings als normales Gehalt behandelt und die üblichen Abgaben werden davon abgezogen.
Auch wenn du Sozialleistungen (wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I) beziehen solltest, hast du einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen wie einer Bezuschussung für die Erstausstattung deines Babys.
Wer meldet das Beschäftigungsverbot der Krankenkasse?
Du musst dir keine Gedanken darüber manchen, dass dein Beschäftigungsverbot für deine:n Arbeitgeber:in mit direkten finanziellen Nachteilen verknüpft ist. Deine Firma bekommt nämlich die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse im vollen Umfang ausgeglichen.
Für solche Fälle ist dein:e Arbeitgeber:in versichert und muss daher das Beschäftigungsverbot auch selbst bei der Krankenkasse melden. Diese kann das Verfahren im Übrigen nicht ablehnen.
Fakten im Überblick
Frage | Antwort |
Bekomme ich Elterngeld während des Beschäftigungsverbots? | Während des Beschäftigungsverbots steht dir kein Elterngeld, sondern in der Regel eine Lohnfortzahlung, zu. Das Elterngeld wird erst nach der Geburt des Kindes ausgezahlt und muss extra beantragt werden. |
Was passiert bei Krankheit während der Schwangerschaft? | Handelt es sich um eine normale Erkrankung, wie eine Grippe, oder um einen Unfall, ist die Schwangere arbeitsunfähig und ein Arzt / eine Ärztin wird sie krankschreiben. |
Darf ich während der Schwangerschaft arbeiten? | Selbstverständlich darf jede schwangere Frau weiterhin arbeiten. Dies gilt allerdings nicht, wenn ein individuelles Beschäftigungsverbot vorliegt. Das Verbot dient zum Schutz der Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Es wird dann ausgesprochen, wenn die Arbeitsbedingungen oder die Fortsetzung der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren und/oder ihres Kindes darstellen. |
Ab wann gilt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft? | Ein generelles Beschäftigungsverbot, etwa für bestimmte Berufsgruppen, beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber / bei der Arbeitgeberin. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot wird mit dem Tag der Ausstellung des ärztlichen Attests ausgesprochen. |
Was ist ein Teilbeschäftigungsverbot? | In einigen Fällen ist es nicht möglich, den Arbeitsplatz an die Bedingungen einer Schwangerschaft anzupassen. Eine Teilkrankschreibung kann helfen, die Arbeitsbelastung zu senken, ohne vollständig auszufallen. Dies sollte individuell mit der Ärztin / dem Arzt und der/dem Arbeitgeber:in besprochen werden. |
Die Schwangerschaft ist eine Zeit, in der du ganz besonders auf deine Gesundheit achten solltest. Und nicht nur auf deine – denn nun bist du auch für dein Kind verantwortlich, das in deinem Bauch heranwächst. Das Beschäftigungsverbot dient zu eurem Schutz.
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