Der Mutterschaftsurlaub

Mit der Geburt eines Babys verändert sich das Leben der meisten Eltern grundlegend. Plötzlich sind da so viele neue Gefühle, aber auch viele Fragen und neue Erfahrungen. Einer der größten Veränderungen ist für viele Mütter und Väter der neue Alltag mit Baby. Daher nehmen viele Eltern im ersten Lebensjahr eine Auszeit vom Beruf betreuen ihren kleinen Liebling zu Hause.

Während dieser Zeit kannst Du Elterngeld für den wegfallenden Lohn erhalten. Wie hoch dieses Elterngeld ausfällt, welche Rechte Du in Deutschland während des Mutterschaftsurlaubes hast und was dabei zu beachten ist, erfährst Du hier.

Was ist Mutterschaftsurlaub?

In Deutschland wird die Erziehungszeit vom Gesetz her über die Elternzeit und das Elterngeld geregelt. Bei der Frau spricht man auch vom Mutterschaftsurlaub und beim Mann vom Vaterschaftsurlaub.

Der Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub ist eine vom Staat geförderte Freistellung vom Arbeitsplatz, die man bei seinem/seiner Arbeitgeber:in beantragen kann. In dieser Zeit kann man statt eines Gehalts das sogenannte Elterngeld beziehen. Dies ermöglicht es berufstätigen Frauen oder Männern zu Hause zu bleiben und ihr Kind zu betreuen.

Die Elternzeit steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu. Sie darf für die Dauer von insgesamt drei Jahren zwischen beiden aufgeteilt oder aber auch gemeinsam genommen werden. Du kannst also drei Jahre Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub vor dem 3. Geburtstag oder in Teilen (max. 24 Monate) auch im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Deines Kindes nehmen. Wie lange Du jeweils in diesen Zeiträumen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub in Anspruch nimmst, bleibt ganz Dir überlassen.

Mehr und mehr Familien streben mittlerweile eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten an.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Elterngeld?

Der Mutterschaftsurlaub steht in Deutschland so gut wie allen Müttern zu. Wer in dieser Zeit einen Ausgleich für den Lohnausfall beantragen möchte, kann für eine gewisse Zeit Elterngeld beziehen. Der Staat zahlt dann einen Teil Deines üblichen Gehaltes aus.

Mutterschaftsurlaub

Generell kann erst einmal fast jede Mutter bei ihrem/ihrer Arbeitgeber:in einen Antrag auf Mutterschaftsurlaub stellen. Es müssen lediglich folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Du musst Arbeitnehmerin sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du in Teilzeit arbeitest oder einem Mini-Job nachgehst.

  • Du arbeitest während Deines Mutterschaftsurlaubes entweder gar nicht oder nur in Teilzeit. Bist Du nebenbei berufstätig, darfst Du eine bestimmte Wochenstundenzahl nicht überschreiten (32 Stunden bzw. 30 Stunden, falls Dein Kind vor dem 01. September 2021 geboren wurde).

  • Du arbeitest in Deutschland oder hast einen Arbeitsvertrag, der nach deutschem Recht geschlossen wurde. In Deutschland leben musst Du allerdings nicht.

  • Du lebst mit Deinem Kind in einem Haushalt zusammen und übernimmst die Betreuung selbst.

Mutterschaftsurlaub kannst Du für Dein leibliches Kind, für das leibliche Kind Deines/Deiner Lebenspartner:in oder für ein Adoptivkind beantragen.

Elterngeld

Elterngeld und Elternzeit sind erst einmal unabhängig voneinander zu sehen. Du kannst grundsätzlich Mutterschaftsurlaub nehmen, ohne gleichzeitig Elterngeld zu beziehen.

Da Du während dieser Zeit jedoch kein Gehalt bekommst, beantragen die meisten als Ausgleich Elterngeld. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Mutterschaftsurlaub mit den einzigen Unterschieden:

  • Um Elterngeld zu beziehen, musst Du Deinen Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Mütter, die im Ausland arbeiten, können Elterngeld beantragen. Dabei gibt es jedoch einige Sonderregelungen. Wende Dich in diesem Fall am besten an Deine Elterngeldstelle.

  • Für Pflegekinder kann kein Elterngeld bezogen werden. Du kannst dann andere Leistungen vom Jugendamt erhalten.

Auch wenn Du selbstständig bist, kannst Du Elterngeld bekommen. In diesem Fall berechnen die Behörden die Höhe des Elterngeldes etwas anders als bei Festangestellten.

Mutterschaftsurlaub beantragen: Wann und wie sage ich es am Arbeitsplatz?

Der Mutterschaftsurlaub darf nicht mit dem Mutterschutz bzw. Schwangerschaftsurlaub verwechselt werden. Der Mutterschutz beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Danach schließen viele Frauen übergangslos den Mutterschaftsurlaub an.

Inhalt des Antrags

Den Mutterschaftsurlaub bzw. die Elternzeit beantragst Du schriftlich bei Deinem/Deiner Arbeitgeber:in. Ein spezielles Formular ist dafür nicht nötig. Du kannst also ganz einfach einen Brief verfassen.

Bevor Du Deinem/Deiner Chef:in Bescheid gibst, solltest Du Dir jedoch im Klaren darüber sein, wie lange Du den Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen willst. Diese Information muss Dein Schreiben auf jeden Fall enthalten. Spätere Änderungen sind nach Absprache aber in den meisten Fällen noch möglich.

Die Anmeldung des Mutterschaftsurlaubes ist nicht per Telefon, E-Mail oder einem Messenger Dienst möglich – sondern nur in Schriftform. Lass Dir am besten auch eine Bestätigung von Deinem/Deiner Arbeitgeber:in geben, dass Du Elternzeit beantragt hast und wann diese beginnt bzw. endet.

Die Fristen

Du bist dazu verpflichtet, Deine schriftliche Erklärung zum Mutterschaftsurlaub sieben Wochen vor dem geplanten Beginn abzugeben. Da der Schwangerschaftsurlaub bzw. Mutterschutz in der Regel acht Wochen nach der Entbindung endet, würde es also theoretisch noch reichen, wenn Du Deinen Antrag eine Woche nach der Geburt abgibst.

Bei einer Frühgeburt hast Du ein Anrecht auf 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Der Mutterschaftsurlaub muss also spätestens 5 Wochen nach der Entbindung eingereicht werden. Dies gilt auch bei Mehrlingen oder Kindern mit einer Behinderung.

Solltest Du Deinen Mutterschaftsurlaub nach dem dritten Geburtstag Deines Kindes planen, liegt die Abgabefrist bei 13 Wochen vorher.

Den Wiedereinstieg planen

Suche am besten frühzeitig das Gespräch mit Deinem/Deiner Chef:in, um zu besprechen, welche Möglichkeiten des Wiedereinstieges es nach dem Mutterschaftsurlaub gibt. Viele Mütter und Väter steigen mit geringeren Arbeitswochenstunden ein, um mehr Zeit für die Familie zu haben.

Spätestens gegen Ende Deines Mutterschaftsurlaubes steht ein Wiedereinstiegsgespräch mit Deinem/Deiner Arbeitgeber:in an, um zu klären, ob sich Deine Pläne für die Zukunft geändert haben und, um die konkreten Schritte zurück in den Job zu planen.

Deine Rechte während des Mutterschaftsurlaubes

Eine Mutter in Elternzeit genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Während Deines Mutterschaftsurlaubes kann Dir nur in sehr schweren Ausnahmefällen gekündigt werden. Auch Dein Ferienanspruch bzw. Resturlaub verfällt nicht.

Es ist möglich, den Mutterschaftsurlaub zu verlängern; zum Beispiel dann, wenn die Betreuung Deines Kindes nicht gesichert ist, weil zum Beispiel Dein:e Partner:in die geplante Elternzeit nicht antreten kann.

Unter bestimmten Umständen ist es auch während der Elternzeit möglich, in Teilzeit weiterzuarbeiten. Auch dies muss rechtzeitig angekündigt werden – am besten schon im schriftlichen Antrag zum Mutterschutzurlaub oder in einem persönlichen Gespräch mit den Vorgesetzten. Falls Du zum Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündigen möchtest, musst Du das mindestens drei Monate vorher schriftlich tun.

Bei der Berechnung der Rente wird Dein Mutterschutzurlaub als Kindererziehungszeit berücksichtigt und damit angerechnet. Im Gegensatz zu Vätern passiert dies bei Müttern laut aktueller Gesetzeslage in Deutschland ganz automatisch.

Geld in der Zeit des Mutterschaftsurlaubes

Damit Familien in der ersten Zeit nach der Geburt finanziell abgesichert sind, zahlt der Staat das sogenannte Elterngeld. Dieses kannst Du während Deines Mutterschaftsurlaubes in Anspruch nehmen.

Welche Elterngeld-Modelle gibt es?

Jede Familiensituation ist anders und die finanziellen Bedürfnisse während des Mutterschaftsurlaubes unterscheiden sich stark. Du kannst daher zwischen drei verschiedenen Elterngeld-Modellen wählen:

  • Basiselterngeld. Du kannst während der ersten 14 Monate nach der Geburt 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Sollte Dein:e Partner:in auch Elternzeit in Anspruch nehmen, können weitere zwei Monate dazugenommen werden (Partnermonate). Diese 14 Monate können dann ganz individuell untereinander aufgeteilt werden. Wer alleinerziehend ist, dem werden die vollen 14 Monate genehmigt.

  • ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus kannst Du doppelt so lange wie das Basiselterngeld beziehen, also insgesamt 28 Monate inklusive Partnermonate. Allerdings erhältst Du hier auch nur die Hälfte des Geldes im Monat. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht also zwei ElterngeldPlus-Monaten.

  • Partnerschaftsbonus. In Kombination mit dem ElterngeldPlus könntest Du mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus noch weitere vier Monate Geld bekommen. Voraussetzung ist, dass Du (oder Dein:e Partner:in) in Teilzeit arbeitest. Dies ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Diese drei Varianten sind auch miteinander kombinierbar.

Frühchen-Bonus

Falls Du Mutter eines Frühchens bist, kannst Du Deinen Mutterschaftsurlaub verlängern. Eltern von Frühchen erhalten seit der Elterngeldreform (gültig für Kinder seit dem 01.09.2021) bis zu vier Elterngeldmonate mehr. Konkret heißt das:

  • 6 Wochen zu früh: ein Monat

  • 8 Wochen zu früh: zwei Monate

  • 12 Wochen zu früh: drei Monate

  • 15 Wochen zu früh: vier Monate

Diese zusätzlichen Monate können selbstverständlich auch zu ElterngeldPlus-Monaten umgewandelt werden, sodass sich der Zeitraum verdoppelt.

Wie viel Elterngeld erhält man?

Die Höhe der Auszahlung während des Mutterschaftsurlaubes hängt von dem Gehalt ab, welches Du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Deines Kindes bezogen hast. Du bekommst in der Regel 65 % Deines ursprünglichen Nettoeinkommens.

Wie lange und wie viel Elterngeld Du erhältst, hängt davon ab, für welches dieser drei Modelle Du Dich schlussendlich entscheidest. Das Basiselterngeld liegt bei mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Für das ElterngeldPlus bedeutet das die Hälfte, also 150 € bzw. 900 €. Beträgt Dein Nettoeinkommen zum Beispiel vor der Geburt 1.800 €, ergibt sich daraus ein Basiselterngeld von 1.170 € bzw. 585 € ElterngeldPlus pro Monat.

Es gibt allerdings so einige Ausnahmen von dieser Regel. Bei Zwillingen erhältst Du beispielsweise einen Zuschlag und als Geringverdiener wird der prozentuale Anteil erhöht.

Wie stellt man den Antrag auf Elterngeld?

Ein Formular für das Elterngeld erhältst Du bei Deiner Elterngeldstelle, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen und sogar bei einigen Krankenkassen oder direkt auf der Geburtsstation des Krankenhauses. Der Antrag lässt sich auch online finden. Diesen kannst Du dann ganz einfach ausdrucken. Für manche Bundesländer gibt es auch ein komplett digitales Verfahren.

Für den Antrag auf Elterngeld benötigst Du das genaue Datum der Entbindung. Daher kannst Du diesen auch erst nach der Geburt Deines Kindes abgeben. Das Geld wird allerdings nur für drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt. Solltest Du den Antrag also erst im 4. Lebensmonat abgeben, würde Dir ein Monat verloren gehen. Es lohnt sich also, rechtzeitig an alle Dokumente zu denken.

Bevor Du für die Zeit Deines Mutterschaftsurlaubes Elterngeld beantragst, solltest Du Dir noch einmal in Ruhe Gedanken machen, welches Modell für Dich infrage kommt. Mehr Informationen zur Berechnung findest du auch hier bei uns Elterngeld berechnen ─ Anspruch, Dauer und Höhe.

Checkliste für Deinen Mutterschaftsurlaub

Manchen Eltern hilft es auch eine Checkliste anzulegen, die Dir dabei hilft, den Überblick beim Thema Mutterschaftsurlaub zu behalten. Inhalte könnten sein:

  • Vereinbare einen Termin mit Deinem/Deiner Arbeitgeber:in, um Deine Schwangerschaft zu verkünden.

  • Überlege Dir wie lange du Mutterschaftsurlaub nehmen möchtest.

  • Beachte die Fristen für den Antrag Deiner Elternzeit.

  • Hole alle nötigen Informationen zum Thema Elterngeld ein.

FAKTEN IM ÜBERBLICK

Der Mutterschaftsurlaub (auch Elternzeit genannt) kann direkt im Anschluss an den Mutterschutz genommen werden. Du kannst bis zu 3 Jahre in Elternzeit bleiben. Sie muss nicht mit dem Ende des Mutterschutzes beginnen, sondern kann auch noch bis zum achten Lebensjahr genommen werden.

Es gibt einiges zu bedenken, bevor Du Deinen Mutterschaftsurlaub antreten kannst. Wenn Du allerdings Schritt für Schritt vorgehst, wird Dir nichts Wichtiges entgehen und Du kannst die Zeit mit Deinem Neugeborenen in vollen Zügen genießen.

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