Alles Wichtige zur Beantragung der Elternzeit

Für Mütter und Väter sind die ersten Wochen der Schwangerschaft besonders aufregend: Der erste Frauenarztbesuch steht an, der Körper verändert sich und Freunde und Verwandte werden mit der frohen Botschaft überrascht.

Hat sich die erste Aufregung gelegt, ist es ratsam, sich Gedanken über die Zeit nach der Geburt zu machen und die Elternzeit zu planen. Hier solltest du auf einige Dinge achten: den Beginn und die Dauer der Elternzeit, deine finanzielle Situation und wann du die Elternzeit bei deiner/deinem Arbeitgeber:in beantragen musst.

Was ist Elternzeit?

Wenn du oder dein:e Partner:in euer Kind nach der Geburt zu Hause betreuen möchtet, habt ihr in Deutschland die Möglichkeit, euch dafür von eurer Arbeitsstelle freistellen zu lassen. Diesen Erziehungsurlaub nennt man Elternzeit.

Trotz der Arbeitsunterbrechung besteht weiterhin ein Arbeitsverhältnis zwischen dir und deiner Firma. Allerdings wird dir in dieser Zeit kein Lohn ausgezahlt.

Vielmehr fördert der Staat die Bemühungen der Eltern, ihr Kind zu Hause zu versorgen, indem er für den Verdienstausfall teilweise aufkommt und sie während der Elternzeit das sogenannte Elterngeld beantragen können.

Die Beantragung von Elternzeit und Elterngeld ermöglicht es dir, deinen kleinen Schatz in seinen ersten Lebensmonaten – oder -jahren zu begleiten, ohne dass dies massive berufliche Nachteile für dich mit sich bringt.

Im Weiteren fassen wir zusammen, auf was es bei der Elternzeit ankommt und wie du einen Antrag bei deiner/deinem Arbeitgeber:in stellst. Wir beschränken uns dabei auf die aktuelle Gesetzeslage, die für alle Kinder gilt, die nach August 2021 geboren wurden. Sollte das nicht auf deinen Liebling zutreffen, lass dich zusätzlich von deiner zuständigen Elterngeldkasse beraten.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Elternzeit beantragen kann fast jede:r, die/der in Deutschland einer bezahlten Tätigkeit nachgeht.

Allgemeine Voraussetzungen, um Elternzeit zu beantragen

Folgende Kriterien musst du erfüllen, wenn du Elternzeit beantragen möchtest:

  • Du betreust dein Kind während der Elternzeit selbst und lebst mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt.

  • Du bist Arbeitnehmer:in, wobei es egal ist, ob du in Teilzeit arbeitest, einem Mini-Job nachgehst oder eine Ausbildung machst.

  • Du arbeitest während des Erziehungsurlaubes gar nicht oder maximal 32 Stunden pro Woche.

  • Du bist in Deutschland angestellt oder hast einen Arbeitsvertrag, der dem deutschen Gesetz entspricht. In Deutschland leben musst du dafür nicht.

Welche Personengruppen haben Anspruch auf Elternzeit?

Die berufliche Auszeit kann von unterschiedlichen Personen genommen werden:

  • Leibliche Eltern: Die Elternzeit kann sowohl die Mutter als auch der Vater beantragen – und das sogar gleichzeitig und auch dann, wenn beide nicht in einer gemeinsamen Beziehung leben. Obwohl beide Elternteile die gleichen Rechte haben, nehmen derzeit erst ungefähr ein Drittel aller Männer den Vaterschaftsurlaub in Anspruch.

  • Nicht-leibliche Eltern: Solltest du nicht der leibliche Elternteil sein, kannst du dennoch für die Erziehung des Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um das leibliche Kind deiner Lebenspartnerin / deines Lebenspartners handelt.

  • Adoptiveltern: Für ein Adoptivkind kannst du ebenfalls Elternzeit beantragen. Als Beginn gilt hier der erste Tag, an dem das Kind bei dir zu Hause einzieht. Das Adoptionsverfahren muss dafür noch nicht abgeschlossen sein.

  • Andere Familienmitglieder: In besonderen Fällen können auch andere Familienmitglieder, beispielsweise die Großeltern oder Geschwister, statt der leiblichen Eltern einen Antrag auf Elternzeit stellen.

Solltest du unsicher sein, ob du Anspruch auf Elternzeit hast, kannst du dich jederzeit an die Elterngeldstelle wenden und deinen ganz individuellen Fall dort besprechen.

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Dein:e Arbeitgeber:in ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, dir für die Dauer von insgesamt drei Jahren Elternzeit zu gewähren. Diese Zeitspanne gilt pro Kind und sowohl für Mütter als auch für Väter.

Dauer der Elternzeit

Über diese drei Jahre kannst du frei verfügen, bis dein Kind das achte Lebensjahr erreicht hat. Die Zeit kannst du zwischen dir und deinem/deiner Partner:in beliebig aufteilen.

Ab dem dritten Geburtstag hast du allerdings nur noch ein Anrecht auf 24 Monate Elternzeit und eine Übertragung der vollen drei Jahre ist nicht erlaubt. Mögliche Szenarien könnten sein:

Alter des KindesDauer der Elternzeit  
0. bis 3. Lebensjahr1 Jahr2 Jahre1,5 Jahre
3. bis 8. Lebensjahr2 Jahre1 Jahr1,5 Jahre
 → 3 Jahre→ 3 Jahre→ 3 Jahre

 

Wie lange du genau in Elternzeit gehst, ist ganz dir überlassen. Du könntest dies für drei Jahre am Stück, aber auch nur monats- oder wochenweise tun. Allerdings darfst du dein Arbeitsverhältnis nicht beliebig oft unterbrechen, sondern solltest die Elternzeit nach Absprache mit deiner Arbeitsstelle in maximal drei Blöcke unterteilen.

Bei Zwillingen verlängert sich die Elternzeit auf insgesamt sechs Jahre. Der Grund dafür: Zwillinge zählen nicht als Einheit, sondern als zwei getrennte Kinder, für die man jeweils unabhängig voneinander einen Anspruch von drei Jahren hat.

Wann beginnt die Elternzeit?

Für die Person, die das Kind auf die Welt bringt, gilt der Mutterschutz und die entsprechenden Schonzeiten. Nach der Entbindung beginnt der Mutterschutzurlaub mit dem ersten Lebenstag deines Babys und endet im Regelfall acht Wochen später; bei Frühchen oder Mehrlingen verlängert er sich sogar.

Die Wochen des Mutterschutzurlaubs werden von den drei Jahren der Elternzeit abgezogen. Mütter können also zum Beispiel ab dem Ende der Schonzeit bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag ihres Kindes zu Hause bleiben.

Diese Regelung gilt nur für die Gebärende. Für den anderen Elternteil beginnt die Elternzeit direkt ab Tag eins nach der Geburt – vorausgesetzt, er oder sie entscheidet sich dazu, die Auszeit gleich zu Beginn anzutreten.

Vor dem Antrag: Plane deine Elternzeit

Bevor du deine Elternzeit auf dem offiziellen Weg beantragst, solltest du grob planen, wie du dein Familienleben in Zukunft gestalten möchtest. Dabei spielen folgende Überlegungen eine Rolle:

  • Zeitraum: Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben, keinesfalls aber weniger anstrengend als eine Erwerbsarbeit. Lass dich also von deinem/deiner Partner:in auch während dieser Zeit unterstützen und nehmt vielleicht sogar phasenweise die Elternzeit gemeinsam in Anspruch. Manche Paare planen währenddessen etwa eine längere Reise mit ihrem Baby.

  • Bindungszeitraum: Bei der Beantragung der Elternzeit musst du für die ersten zwei Jahre die genauen Zeiträume festlegen – dies gilt allerdings nur dann, wenn du die Erziehungszeit vor dem dritten Geburtstag nehmen möchtest.

  • Beispiel zum Bindungszeitraum: Du beantragst ein Jahr Elternzeit. Diese soll direkt nach dem Mutterschutzurlaub beginnen. Nun hast du ab dem ersten Geburtstag bis einschließlich zum Tag vor dem zweiten Geburtstag deines Kindes keinen Anspruch mehr auf weitere Auszeiten. Dies hättest du dann vorher festlegen müssen.

  • Elterngeld: Du kannst mit dem sogenannten Elterngeld deinen Lohnausfall während der Elternzeit ausgleichen. Informiere dich über die verschiedenen Elterngeld-Modelle und berechne dein Elterngeld. So kannst du deine finanzielle Situation nach der Geburt besser einschätzen.

  • Wiedereinstieg: Suche frühzeitig das Gespräch mit deiner/deinem Chef:in, um den Wiedereinstieg in den Beruf zu planen. Formuliere dabei deine beruflichen Ziele und lass dich über familienfreundliche Arbeitsmodelle in deiner Firma aufklären. Nach deiner Rückkehr in den Job hat dein:e Arbeitergeber:in theoretisch das Recht, dir ein anderes Arbeitsgebiet zuzuweisen. Prüfe in deinem Arbeitsvertrag aber genau, ob dies auch zulässig ist. Finanzielle Verluste dürfen dir dadurch nicht entstehen.

Bei der Planung der Elternzeit ist es hilfreich, auch mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen, um herauszufinden, welchen Weg diese Familien gegangen sind. Den ein oder anderen Tipp erhält man auf diese Weise mit Sicherheit.

Dein Antrag auf Elternzeit bei deiner Arbeitsstelle

Die Elternzeit musst du nicht auf einem Amt, sondern bei der/beim Arbeitgeber:in beantragen.

Wann muss man die Elternzeit beantragen?

Der Antrag auf Elternzeit muss deiner/deinem Vorgesetzten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vorliegen. Folgende Fristen gelten:

Zeitraum der Elternzeit:Frist der Abgabe:Beispiel:
Vor dem 3. Geburtstag des Kindesspätestens 7 Wochen vor Beginn der ElternzeitWenn die Elternzeit für den Vater etwa ab dem Tag der Geburt gelten soll, muss er sie mindestens sieben Wochen vor dem errechneten  Geburtstermin einreichen.
zwischen dem 3. und 8. Geburtstagspätestens 13 Wochen vor Beginn der ElternzeitAusnahmen gelten in seltenen Fällen, wie bei einem nicht planbaren Beginn der Adoptionspflege eines Kindes.

 

Da die Elternzeit für die gebärenden Frauen erst nach dem Mutterschaftsurlaub beginnt, können sie mit der Anmeldung bis kurz nach der Geburt warten.

Sollte dein kleiner Liebling unerwartet zu früh das Licht der Welt erblicken, kannst du diese Frist natürlich nicht mehr einhalten. Dafür wird aber sicherlich jede:r Chef:in Verständnis haben.

Falls du die Frist zur Anmeldung der Elternzeit aus anderen Gründen versäumen solltest, verschiebt sich der Beginn automatisch nach hinten. Du musst dann nicht noch einmal extra den geänderten Termin beantragen.

Achtung: Egal, aus welchem Grund ein Vater seine Elternzeit verschieben muss: Er benötigt dafür immer die Zustimmung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers.

 

So beantragst du die Elternzeit richtig

Ein spezielles Formular gibt es für den Antrag auf Elternzeit nicht. Dafür musst du lediglich ein Schreiben aufsetzen, aus dem klar der gewünschte Zeitraum hervorgeht und deine Unterschrift darunter setzen.

Ein Antrag per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienst ist nicht erlaubt. Lass dir im Gegenzug vielleicht auch eine schriftliche Bestätigung von deiner/deinem Arbeitgeber:in geben, dass sie/er dein Schreiben erhalten hat und dem Wunsch zustimmt.

Verwende gern unsere Vorlage, um die Elternzeit in deiner Firma zu beantragen:

Deine Rechte während der Elternzeit

Während der Elternzeit bleiben deine Rechte als Arbeitnehmer:in bestehen. Ferner gilt Folgendes:

  • Kündigungsschutz: In der Elternzeit greift ein ganz besonderer Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits direkt nach der Beantragung. Dir kann nur im absoluten Ausnahmefall gekündigt werden. Nach der Rückkehr ist dir also in der Regel dein Arbeitsplatz sicher.

  • Urlaubsanspruch: Sollte dir noch Urlaub zustehen, bevor du in die Auszeit gehst, verfällt dieser nicht und du kannst ihn nach deiner Pause nehmen oder einfach an den Erziehungsurlaub dranhängen. Allerdings hat dein:e Arbeitgeber:in theoretisch das Recht, für jeden vollen Elternzeit-Kalendermonat deinen jährlichen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel zu kürzen.

  • Wiedereinstieg: Nach der Elternzeit muss dir deine/dein Arbeitgeber:in die gleichen Aufgaben übertragen wie vor deiner Auszeit. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass dir ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen wird. Dies darf sich jedoch nicht negativ auf deinen Verdienst auswirken.

  • Rente: Bei der Berechnung deiner Rente wird auch die Erziehungszeit berücksichtigt. Wenn sich beide Elternteile gemeinsam um das Kind kümmern, wird leider automatisch immer nur der Mutter die Erziehungszeit zugeordnet. Väter müssen der Rentenversicherung aktiv mitteilen, falls sie diese Zeit mit angerechnet bekommen wollen.

In der Elternzeit kannst du dich also vollends auf dein Baby konzentrieren, ohne dir Sorgen um deinen Arbeitsplatz machen zu müssen. Dennoch: Am besten nutzt du die Zeit, um dir zu überlegen, wie sich Arbeit und Familie in Zukunft miteinander vereinbaren lässt.

Arbeiten während der Elternzeit

Manche Eltern möchten in der Elternzeit gern arbeiten. Auch das ist möglich.

Teilzeit in der Elternzeit

Während der Elternzeit könnte dich deine Firma in Teilzeit beschäftigen. Das setzt allerdings Folgendes voraus:

  • Du möchtest mindestens zwei Monate Teilzeit arbeiten.

  • Die Stundenanzahl pro Woche liegt bei mindestens 15 und maximal 32 Stunden.

  • 32 Stunden pro Woche dürfen nicht überschritten werden. Dies wird auf den Monat hochgerechnet – also 128 Stunden bei einem Monat mit vollen 4 Wochen.

  • Du arbeitest schon länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bei dieser/diesem Arbeitgeber:in.

  • Die Firma beschäftigt mehr als 15 Arbeitskräfte (Auszubildende nicht mitgerechnet).

Sollten keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechen, muss deiner Bitte danach stattgegeben werden. Bei dem Antrag auf Teilzeit gelten dieselben Fristen wie bei der Beantragung der Elternzeit.

Es ist wichtig, dass du mit deiner/deinem Chef:in frühzeitig das Gespräch suchst. Nur so könnt ihr zusammen überlegen, welche Vorteile das Arbeiten in Teilzeit für dich hat und wie ihr dein Vorhaben zusammen umsetzen könnt.

Selbstständige Arbeit

Der Erziehungsurlaub ist neben der Versorgung des Babys auch eine Zeit, in der sich viele Eltern noch einmal neu orientieren und mit einem gewissen Abstand auf ihr Berufsleben blicken.

Manch eine:r probiert sich noch einmal neu aus oder möchte ein langgehegtes Projekt umsetzen. Es ist durchaus möglich, während der Elternzeit einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Solltest du vorher in einer Festanstellung beschäftigt gewesen sein, musst du deine:n Arbeitgeber:in darüber informieren.

Achtung: Der Entscheidung für eine gemeinsame Elternzeit gehen oft finanzielle Überlegungen voraus. Beide Elternteile können das Basiselterngeld einen Monat lang parallel beziehen; dies aber nur bis zum des Kindes.

 

Kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?

Generell musst du eine Veränderung deiner Elternzeit immer mit deiner Firma absprechen und dann rechtzeitig schriftlich einreichen. Du hast die Möglichkeit, deine Berufspause zu verlängern oder unter bestimmten Voraussetzungen auch zu verkürzen.

Ein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit muss dir gewährt werden, wenn:

  • dein:e Partner:in die geplante Elternzeit aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten kann und dadurch die Betreuung deines Kindes nicht gesichert ist.

  • ein Härtefall (z. B. schwere Krankheit) vorliegt.

Eine Verlängerung ist direkt im Anschluss an deine bereits angemeldete Elternzeit oder auch noch später möglich. Beachte allerdings, dass du zwischen dem dritten und achten Lebensjahr nur insgesamt einen Anspruch von 24 Monaten hast.

Die Verkürzung der Elternzeit ist eher ungewöhnlich, aber definitiv auch möglich, wenn:

  • du während der Elternzeit schwanger werden solltest. Dann kannst du diese vorzeitig beenden und in den Mutterschutz gehen.

  • ein schwerwiegendes Problem, wie eine finanzielle Notsituation, eintritt.

Musst du deine Elternzeit aufgrund eines Härtefalls verlängern oder verkürzen, kann dies dein:e Arbeitgeber:in nur aus dringenden betrieblichen Gründen und innerhalb einer Frist von vier Wochen ablehnen.

Solltest du deine geplante Elternzeit verkürzen, könntest du den Rest gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Fakten im Überblick

Laut Gesetz haben sowohl Mütter als auch Väter den gleichen Anspruch auf die berufliche Auszeit – und das bereits seit Einführung der Elternzeit im Jahr 2007. Bisher beantragen jedoch im Vergleich immer noch weniger Männer als Frauen die Elternzeit.

Jede Familiensituation ist anders und Eltern haben ganz unterschiedliche Bedürfnisse. Dies trifft auch auf die Elternzeit zu. Solltest du noch Fragen dazu haben, kannst du dich jederzeit an deine Familienkasse wenden und dich dort individuell beraten lassen.

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