Kindergeld beantragen: Was Eltern wissen sollten
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen des Staates für Familien in Deutschland. Erfahre im Folgenden alles rund um das Kindergeld und was du beim Beantragen beachten solltest.
Was versteht man unter Kindergeld?
Das Kindergeld hat in Deutschland eine lange Tradition. Das Gesetz für diese staatliche Familienunterstützung trat bereits 1955 in Kraft und wurde damals ab dem 3. Kind ausgezahlt. Seitdem hat sich viel geändert und das Kindergeld ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Familienförderung.
Heute erhalten alle Eltern, die in Deutschland wohnen und dort unbeschränkt steuerpflichtig sind, ab dem 1. Kind und für jedes weitere diese finanzielle Unterstützung. Seit der Einführung hat sich der Betrag stetig erhöht. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Anzahl der Kinder.
Jede Familie kann, ganz unabhängig von ihrem Einkommen, einen Antrag auf Kindergeld stellen. Diese Geldleistung soll die grundlegende Versorgung der Kinder in ihren Familien garantieren und wird dir ab dem ersten Lebenstag deines Babys ausgezahlt.
Das Kindergeld erreicht die Familien direkt und trägt zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Besonders Eltern mit geringerem und mittlerem Einkommen profitieren von diesem Zuschuss.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Um Kindergeld beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hast du die deutsche Staatsangehörigkeit und lebst mit deinem Kind oder deinen Kindern in Deutschland, hast du automatisch einen Anspruch darauf. Wer darüber hinaus Kindergeld bekommt und wer nicht, ist ganz klar geregelt.
Eltern mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit
Wenn du eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hast, aber mit deinem kleinen Schatz zusammen in Deutschland lebst, kannst du ebenfalls Kindergeld beantragen.
Dafür musst du mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Du hast die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Du bist Staatsbürger:in von Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei und in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehst Arbeitslosen- oder Krankengeld.
Du hast eine gültige Aufenthaltserlaubnis, mit der du in Deutschland arbeiten darfst.
Du gehörst zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.
Im Ausland lebende Eltern
Auch wer im Ausland wohnt, bekommt unter gewissen Voraussetzungen Kindergeld. Wenn eines der folgenden Kriterien auf dich zutrifft, hast du Anspruch auf diese Leistung:
Du versteuerst dein gesamtes Einkommen in Deutschland – d. h. es besteht eine sogenannte unbeschränkte Steuerpflicht.
Du wurdest als Beamt:in ins Ausland entsendet und lebst dort mit deinem Kind / deinen Kindern.
Du bist Entwicklungshelfer:in oder Missionar:in und dein Kind wohnt mit dir zusammen.
Leben deine Kinder in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Liechtenstein oder Norwegen, erhältst du auch Kindergeld, wenn du
in Deutschland arbeitest.
in der deutschen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert bist.
eine deutsche Rente beziehst.
mit einem NATO-Truppenmitglied verheiratet oder verpartnert bist und die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, oder Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzt.
Wohnst und arbeitest du dauerhaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, steht dir kein Kindergeld zu – selbst dann nicht, wenn du deutsche Staatsbürger:in bist.
Elterngeld außerhalb des traditionellen Familienverbundes
Das Kindergeldgesetz berücksichtigt die Tatsache, dass Kinder in ganz unterschiedlichen familiären Verhältnissen groß werden. Solange sie die Kriterien erfüllen, können demnach auch andere Personengruppen als die leiblichen Eltern Kindergeld beantragen.
Pflegeeltern: Das Pflegekind muss ein fester Teil der Familie sein und es darf kein Obhuts- und Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern mehr bestehen.
Stiefeltern: Bist du mit dem leiblichen Elternteil verheiratet oder offiziell verpartnert und lebt das Kind mit euch zusammen in einem Haushalt, kannst du als Stiefmutter/Stiefvater Kindergeld beantragen.
Großeltern: Sollten sich die Großeltern in ihren vier Wänden um ihr Enkelkind kümmern, steht ihnen das Kindergeld zu.
Geschwister: Nimmt ein Geschwisterkind den Bruder oder die Schwester als Pflegekind bei sich auf, hat auch dieses das Anrecht auf Kindergeld.
Wie du siehst, gibt es viele Ausnahmen. Solltest du Zweifel hegen, ob du einen Anspruch auf Elterngeld hast, lohnt sich ein Besuch bei einer Beratungsstelle oder deiner zuständigen Familienkasse.
Wie viel Kindergeld bekommt man?
Das Kindergeld stockt die Haushaltskasse auf und soll für den Nachwuchs ausgegeben werden. Für viele Familien ist dieses Geld wichtig, um ihren Lebensunterhalt mit Kind angemessen bestreiten zu können.
Höhe des Kindergeldes
Der Betrag des Kindergeldes wurde 2023 aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten erhöht. Davor erhielten Eltern für das 1. und 2. Kind jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für jedes folgende jeweils 250 Euro im Monat.
Seit Januar 2023 hast du für jedes Kind Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 250 Euro pro Monat. Wie viel Kindergeld du insgesamt erhältst, hängt dann von der Kinderanzahl ab. Bei 2 Kindern erhalten Eltern pro Jahr nun 744 Euro und Familien mit 3 Kindern 1.044 Euro mehr.
Kinderzuschlag
Neben dem Kindergeld können manche Familien einen Kinderzuschlag erhalten.
Wer bekommt den Kinderzuschlag? Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen erwerbstätige Eltern, die nicht ausreichend verdienen, um alle notwendigen Familienausgaben damit zu decken.
Wie hoch ist der Betrag? Der Zuschlag berechnet sich je nach Gehalt. Seit 2024 liegt der Höchstsatz bei 292 Euro monatlich pro Kind.
Muss ein Antrag gestellt werden? Der Kinderzuschlag muss beantragt werden. Dies kann direkt online oder vor Ort bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit geschehen.
Nach der Antragstellung und einer gewissen Bearbeitungszeit wird man schriftlich darüber informiert, ob man sich zusätzlich zum Kindergeld für den Kinderzuschlag qualifiziert hat.
Sofortzuschlag
Kinder, die von Armut betroffen sind, erhalten unabhängig vom Kindergeld seit 2022 einen Zuschuss – den sogenannten Sofortzuschlag.
Wer bekommt den Sofortzuschlag? Den Sofortzuschlag erhalten Kinder, die in einem Haushalt mit einem sehr geringen oder gar keinem Einkommen leben.
Wie hoch ist der Betrag? Für jedes Kind erhält man einen Zuschuss von 20 Euro pro Monat.
Muss ein Antrag gestellt werden? Familien, die eine Sozialleistung beziehen, bekommen den Sofortzuschlag ganz automatisch mit ausgezahlt und müssen nicht extra einen Antrag dafür stellen.
Familienleistungen: Kindergeld, Kinderzuschlag, Sofortzuschlag | |||
| Kindergeld | Kinderzuschlag | Sofortzuschlag |
Wer hat Anspruch? | Eltern, die in Deutschland gemeldet oder unbeschränkt steuerpflichtig sind und mit dem Kind zusammen in einem Haushalt leben. | erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen | Kinder in Haushalten, die von Armut betroffen sind |
Wie hoch ist der Betrag? | 250 Euro pro Kind/pro Monat | Gehaltsabhängig; Höchstsatz 292 Euro pro Kind/pro Monat | 20 Euro pro Kind/pro Monat |
Muss ein Antrag gestellt werden? | ja | ja | nein, wenn bereits andere Sozialleistungen bezogen werden |
Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird dir nach erfolgreicher Beantragung jeden Monat automatisch überwiesen. Die genauen Details zur Auszahlung können je nach deiner persönlichen Situation variieren.
Wie lange bekommt man Kindergeld?
Das Kindergeld wird ab dem ersten Lebenstag bis zur Volljährigkeit ausgezahlt. Über das 18. Lebensjahr hinaus hast du unter Umständen weiterhin Anspruch darauf:
Wenn dein Kind arbeitssuchend gemeldet ist, kannst du das Kindergeld bis zu seinem 21. Geburtstag beziehen.
Befindet sich dein Kind in einer Ausbildung (auch Schule und Studium), erhältst du bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.
Das Gleiche gilt, wenn dein Kind in einer viermonatigen Übergangszeit ist oder keinen Ausbildungsplatz findet und daher die Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Leistet dein Kind einen anerkannten Freiwilligendienst, bekommst du auch während dieser Zeit Kindergeld.
Für Kinder mit geistigen, körperlichen oder seelischen Einschränkungen gelten diese Altersgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Dann kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beantragt werden.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die Ausschüttung des Kindergeldes erfolgt monatlich per Überweisung und kann nicht bar ausgezahlt werden. Die Familienkasse überweist aus technischen Gründen nicht allen Eltern in Deutschland das Geld am selben Tag. Die Termine richten sich nach der letzten Ziffer der jeweiligen Kindergeldnummer.
Lautet deine Endziffer 0, erhältst du das Kindergeld am Monatsanfang. Dann folgen die Überweisungen für die Endziffer 1, 2, 3 und so weiter. Endet deine Kindergeldnummer mit der 9, erfolgt die Auszahlung am Ende des Monats.
Beachte: An Wochenenden und Feiertagen kann es zu Verzögerungen bei der Überweisung des Kindergeldes kommen.
Die erste Auszahlung bekommst du für den Kalendermonat der Geburt – ganz egal, ob dein Liebling nun am Monatsende oder -anfang das Licht der Welt erblickte. Fällt das Datum der Entbindung [https://www.pampers.de/schwangerschaft/geburt] beispielsweise auf den 30. Juni, hast du für den Monat Juni Anspruch auf das volle Kindergeld von 250 Euro.
Kindergeld beantragen: wann, wo und wie?
Selbst wenn das Ausfüllen von Formularen nicht zu deinen Stärken gehören sollte: Kindergeld zu beantragen ist leichter als du vielleicht vermutest. Wir klären im Folgenden, wie man dabei vorgeht.
Wo beantrage ich das Kindergeld?
Das Kindergeld musst du schriftlich bei deiner für dich zuständigen Familiengeldkasse beantragen. Das entsprechende Formular dafür kannst du persönlich abgeben, per Post schicken oder mithilfe der BundID (Online-Identifizierung) direkt online versenden.
Einige Tage nach der Entbindung erreicht dich in der Regel ein Begrüßungsschreiben deiner Familienkasse. Dieser Brief enthält einen persönlichen Code. Damit kannst du auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit den Kindergeldantrag digital versenden oder ausdrucken und per Hand unterschreiben.
Verwendest du diesen Zugangscode, sind die meisten Angaben bereits für dich vorausgefüllt. Auf der Website findest du ebenfalls ein digitales Formular, das ohne diesen Code auskommt.
Selbstverständlich kannst du der Familienkasse auch einen persönlichen Besuch abstatten und vor Ort den Kindergeldantrag ausfüllen.
Wo beantragt man das Kindergeld? | ||
Wie? | Wo? | Womit? |
Online | Homepage der Bundesagentur für Arbeit |
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persönlich/per Post | zuständige Familienkasse (abhängig vom Wohnort) |
|
Wohin du den Kindergeldantrag schicken musst, hängt ganz von deinem Wohnort ab. Um die für dich zuständige Familienkasse zu ermitteln, kannst du den Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Hier trägst du deine Postleitzahl ein und erhältst u. a. die Adresse, die Kontaktdaten und die Öffnungszeiten deiner Familienkasse.
Welche Unterlagen benötigt man für den Kindergeldantrag?
Bevor du dich dem Kindergeldantrag widmest, solltest du sicherstellen, dass du alle relevanten Dokumente und Nachweise dafür zur Hand hast – egal, ob du das Formular online oder bei der Familienkasse direkt ausfüllen möchtest.
Folgende Informationen muss man vorlegen können:
Kontoverbindung
Angaben zu weiteren Kindern (u. a. Kindergeldnummer)
steuerliche Identifikationsnummer (Abkürzung: IdNr.) des/der Antragsteller:in
steuerliche Identifikationsnummer des Kindes
Letztere wird dir automatisch nach der Geburt zugeschickt.
In manchen Fällen müssen dem Antrag auf Kindergeld folgende Nachweise beigelegt werden:
Aufenthaltstitel bei Antragssteller:innen aus nicht-EU-Staaten oder der Schweiz
Kopie der ausländischen Geburtsurkunde
ab dem 18. Lebensjahr: Bescheinigung der Schule, Berufsschule, Hochschule/Universität oder ein Ausbildungsvertrag
erwerbsloses Kind: Bescheinigung zur Arbeitssuchendmeldung
Nachweis über den Freiwilligendienst
bei beeinträchtigtem Kind über 25. Jahren: ärztliches Gutachten oder amtliche Bescheinigung
Die Beantragung des Kindergeldes ist in den meisten Fällen schnell erledigt.
Achtung: Unterschrift nicht vergessen! Auch dein:e Partner:in sollte unterschreiben. Somit gibt er/sie sein/ihr Einverständnis, dass das Kindergeld auf dein Konto überwiesen wird, denn es kann nur an ein Elternteil ausgezahlt werden. |
Ab wann kann man Kindergeld beantragen?
Das Kindergeld musst du eigenständig beantragen. Dies kannst du bereits vor der Geburt, aber auch erst danach erledigen:
Vor der Geburt: Stellt erst einmal ein Neugeborenes deinen Alltag auf den Kopf, bleibt nicht viel Zeit für Büroarbeiten. Daher kann es sinnvoll sein, wenn du den Antrag auf Kindergeld bereits vor der Entbindung abschickst. In diesem Fall musst du einige Informationen, wie die Steuernummer deines Kindes und das genaue Geburtsdatum, nachreichen.
Nach der Geburt: Die meisten Eltern entscheiden sich dazu, diese Familienleistung erst nach der Geburt zu beantragen.
Rückwirkend: Die ersten Monate mit einem Säugling sind intensiv und der Kindergeldantrag kann da schon einmal untergehen. Die gute Nachricht: Das Kindergeld wird bis zu sechs Monate rückwirkend ausgezahlt. Dafür musst du im Formular einen entsprechenden Vermerk machen und angeben, ab wann du es überwiesen bekommen möchtest.
Unser Tipp: Fülle den Antrag auf Kindergeld so weit es geht bereits vor der Geburt aus, sodass du in der Zeit des Wochenbettes nur noch die wenigen fehlenden Informationen nachtragen musst. |
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für das Kindergeld?
Sobald der Familienkasse dein Kindergeldantrag online oder in Papierform vorliegt, wird sie prüfen, ob du alle nötigen Angaben und Belege mitgeschickt hast. Sollte etwas fehlen, wirst du schriftlich oder telefonisch informiert und hast die Möglichkeit, Dinge nachzureichen.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei etwa sechs Wochen. Solltest du länger warten, kannst du dich jederzeit bei der Familienkasse melden und den Status der Bearbeitung abfragen. Sobald dir der positive Bescheid schriftlich vorliegt, wird dir das Kindergeld rückwirkend überwiesen.
Änderungen beim Kindergeld vornehmen
Im Antrag auf Kindergeld gibst du Informationen zu deiner Person und deinen Lebensumständen an. Ändern sich diese, solltest du der Behörde umgehend Bescheid geben.
Das gilt auch für eine neue Bankverbindung oder Wohnadresse. Es genügt nicht, sich etwa bei einem Ortswechsel nur beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Die neuen Angaben musst du zusätzlich direkt bei der Familienkasse hinterlegen. Dies kannst du zum Beispiel über das entsprechende Online-Formular erledigen.
Folgende Änderungen sind für den Erhalt des Kindergeldes relevant:
Trennung oder Scheidung vom Lebenspartner / von der Lebenspartnerin
Kindergeld soll an eine andere Person ausgezahlt werden (Berechtigtenwechsel)
Umzug der Person, die das Kindergeld erhält
Ortswechsel des Kindes
Wechsel in den öffentlichen Dienst
Erhalt anderer kindbezogener Leistung (etwa aus dem Ausland)
Abbruch oder Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes
Relevante Änderungen zu melden, ist kein Kann, sondern ein Muss (Fachbegriff: Mitwirkungspflicht), denn sie können dazu führen, dass du nicht mehr berechtigt bist, Kindergeld zu empfangen.
Wurde dir das Geld ausgezahlt, ohne dass du die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllst, musst du die Beträge zurückzahlen. Bei der Verletzung der Mitwirkungspflicht droht darüber hinaus eine empfindliche Geldstrafe.
Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag
Im ersten Jahr nach der Geburt deines kleinen Schatzes erhältst du zunächst das Kindergeld für dein Baby. Das gilt für alle Eltern in Deutschland.
Danach überprüft dein Finanzamt, ob es in deinem Fall sinnvoll ist, weiterhin Kindergeld zu beziehen. Gegebenenfalls kann es nämlich finanziell vorteilhafter sein, stattdessen einen Kinderfreibetrag zu erhalten. Kinderfreibeträge werden nicht wie das Kindergeld ausgezahlt, sondern bei der Einkommenssteuer verrechnet.
Die Prüfung, ob das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge größere Vorteile für dich haben, erfolgt automatisch von deinem Finanzamt. Du musst dafür also keinen gesonderten Antrag stellen. Für das Jahr 2024 wurde der Kinderfreibetrag angehoben und eine weitere Erhöhung ist geplant.
Die Zukunft des Kindergeldes
2023 debattierte man im Deutschen Bundestag über die Einführung der sogenannten Kindergrundsicherung und mittlerweile liegt bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf vor.
Die Einführung der Kindergrundsicherung soll laut Regierung die Chancen für Kinder und Jugendliche verbessern und mehr bedürftige Familien unterstützen. Ziel ist es, dass das Geld unkompliziert und digital beantragt werden kann.
Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen:
Kindergarantiebetrag: Entspricht dem derzeitigen Kindergeld und soll weiterhin einkommensunabhängig bleiben.
Kinderzusatzbetrag: Ist mit dem Kinderzuschlag gleichzusetzen und soll in Zukunft zugunsten des Kindes berechnet werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe: Soll automatisch zusammen mit dem Kinderzusatzbetrag ausgezahlt werden.
Unklar ist, ab wann genau das Gesetz in Kraft treten wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat aber bereits für 2025 eine Erhöhung des Kindergeldes in Aussicht gestellt.
Fakten im Überblick
Deutsche Staatsangehörige, die in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz leben, haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Außerhalb dieser Länder gilt der Anspruch meist nur in wenigen Ausnahmefällen, wie für entsandte Arbeitnehmer:innen oder Entwicklungshelfer:innen.
Die finanzielle Umstellung, die mit der Gründung einer Familie einhergeht, bedarf einer gewissen Planung. Zum Glück gibt es in Deutschland Leistungen wie das Kindergeld, welches deine Familie direkt ab der Geburt deines Babys unterstützt!
Überdies hast du außerdem Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Informiere dich auch hier rechtzeitig über deine Möglichkeiten.
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